Wirt Gebäudedienste
Inhaber: Dmitri Wirt
Gartenstraße 35, 53557 Bad Hönningen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Wirt Gebäudedienste, Inhaber Dmitri Wirt, Gartenstraße 35, 53557 Bad Hönningen (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Beziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, die Unterzeichnung eines Reinigungsvertrages oder durch den Beginn der Arbeitsausführung durch den Auftragnehmer zustande.
Art, Umfang und Frequenz der zu erbringenden Leistungen richten sich nach dem zugrundeliegenden schriftlichen Angebot bzw. dem vereinbarten Leistungsverzeichnis. Mündliche Nebenabreden, Sondervereinbarungen oder nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind (z. B. Grundreinigungen, Bauendreinigungen, Sonderreinigungen nach Renovierungen), werden nur nach gesonderter Beauftragung ausgeführt und getrennt berechnet.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers (Beistellung & Zugang)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer für die Durchführung der Arbeiten das zur Reinigung erforderliche Wasser (kalt und warm) sowie den elektrischen Strom kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für die Dauer des Vertragsverhältnisses geeignete, verschließbare Räumlichkeiten oder Schränke zur kostenlosen Aufbewahrung von Reinigungsmaterialien, Geräten und Kleidung des Personals zur Verfügung.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Personal des Auftragnehmers der ungehinderte Zugang zum Reinigungsobjekt zum vereinbarten Ausführungszeitpunkt gewährt wird. Schlüssel, Transponder oder Zugangscodes sind fristgerecht und kostenlos zu übergeben.
§ 4 Terminabsagen, Stornogebühren & Annahmeverzug
Vereinbarte Reinigungstermine sind einzuhalten. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, muss die Absage spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Ausführungstermin in Textform (E-Mail / Messenger / Brief) erfolgen.
Erfolgt die Absage nicht fristgerecht oder wird dem Reinigungspersonal am Ausführungstag kein Zugang zum Objekt gewährt, stellt der Auftragnehmer eine pauschalierte Stornogebühr für den Verdienstausfall wie folgt in Rechnung:
Bei Absage unter 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung.
Bei Absage unter 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder vergeblicher Anfahrt (kein Zugang): 80 % der vereinbarten Vergütung.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Abnahme, Gewährleistung und Mängelrüge
Wiederkehrende Leistungen (Unterhaltsreinigung): Die Reinigungsleistungen gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Ausführung – schriftlich oder per E-Mail begründete Einwendungen erhebt. Bei nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Leistung als genehmigt.
Einmalige Leistungen (z. B. Bauendreinigung, Grundreinigung): Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung durch gemeinsame Begehung. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe wesentlicher Mängel oder erscheint er nicht zum vereinbarten Abnahmetermin, gilt die Werkleistung als abgenommen.
Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie unmöglich, kann der Auftraggeber Minderungsrechte nach den gesetzlichen Vorschriften geltend machen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach den im Vertrag bzw. Angebot vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich bei Geschäftskunden (B2B) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei laufenden Unterhaltsreinigungen wird die vereinbarte Monatspauschale jeweils zum Ende des laufenden Kalendermonats bzw. nach Rechnungsstellung fällig.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum auf das angegebene Bankkonto zu zahlen. Skontoabzüge sind unzulässig, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) berechnet. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Verzug die Dienstleistung bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen einzustellen.
§ 7 Haftung und Haftungsbegrenzung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Mitarbeitern schuldhaft verursacht wurden, im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, offensichtliche Schäden, die durch das Reinigungspersonal verursacht wurden, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Für verspätet gemeldete Schäden entfällt die Haftung des Auftragnehmers, es sei denn, die Verspätung ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über die Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen (z. B. empfindliche Materialien, Vorschäden) nicht vor Arbeitsbeginn mitgeteilt hat.
§ 8 Unterbrechung der Leistung / Höhere Gewalt
Fällt ein regulärer Reinigungstag auf einen gesetzlichen Feiertag, entfällt der Anspruch auf Durchführung der Reinigung an diesem Tag, ohne dass sich die vereinbarte monatliche Pauschale verringert. Ein Nachholen der Leistung bedarf der gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
In Fällen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Streik, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen) ist der Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der Leistungspflicht befreit.
§ 9 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages sowie bis zu 12 Monate nach dessen Beendigung kein vom Auftragnehmer eingesetztes Reinigungspersonal direkt oder indirekt abzuwerben oder ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu beschäftigen.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Abwerbeverbot verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe im Einzelfall vom Auftragnehmer festgesetzt und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.
§ 10 Datenschutz & Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich und sein Personal zur absoluten Verschwiegenheit über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihnen im Rahmen der Tätigkeit im Objekt des Auftraggebers bekannt werden.
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zur Vertragsabwicklung verarbeitet und gespeichert.
§ 11 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (53557 Bad Hönningen / Linz am Rhein bzw. Neuwied).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (Salvatorische Klausel).
(Stand: August 2026)